Revidierter Zahnarzt - Tarif 2018 (Dentotar®)

Im Januar 2018 führte die Schweizerische Zahnärztegesellschaft den revidierten Zahnarzttarif ein. Seit 1994 war der Tarif nie angepasst worden, obwohl sich in der Zwischenzeit viele Arbeitsweisen, Techniken und Materialien geändert haben. So sind die Amalgamfüllungen durch andere Materialien ersetzt worden. Neue Behandlungstechniken wurde eingeführt, welche nicht tarifiert waren. Einige Tarifpositionen wurden somit gestrichen, andere neu in den Tarif aufgenommen.

Dieser Tarif arbeitet auch mit Taxpunkten, wobei der Taxpunktwert bei UVG Versicherungsfällen mit CHF 1.00 abgerechnet wird. Im privaten Bereich kann der Taxpunktwert von diesem Wert abweichen. Der maximal zulässige Taxpunktwert liegt bei 1.70.

Tarif Dentotar®

Der Tarif Dentotar® wird für den privaten Bereich und für Fälle, welche von den UVG Versicherer, der IV oder der Militärversicherung abgerechnet werden, angewandt. Die Krankenversicherer hingegen sind diesem neuen Tarif nicht beigetreten und rechnen nach dem alten Tarif ab. Der Taxpunktwert ist in diesem Fall CHF 3.10, die Punktzahl entspricht nicht der Punktzahl des neuen Tarifs. Auch werden von den Krankenversicherer bestimmte Positionen nicht übernommen, so z.B. ein DVT (dreidimensionales Röntgenbild).

Es ist wichtig, dass der Patient bei einem Unfall dem Zahnarzt im Voraus mitteilt, ob der Unfall nach UVG (Arbeitnehmer) oder über eine Krankenkasse (KVG) abgewickelt wird.

Die Rechnungen sollten stets detailliert und mit dem Behandlungsdatum versehen sein. Aus der Rechnung soll klar hervorgehen, wer der verantwortliche und/oder der behandelnde Zahnarzt ist.

Der neue Tarif darf nur von SSO Mitgliedern angewandt werden oder SSO-Nichtmitglieder, welche als Einzelkontrahenten ausdrücklich zur Nutzung zugelassen sind.

Falls Sie Fragen bezüglich der Behandlung oder der Rechnung haben, sollten Sie sich nicht scheuen, den Zahnarzt zu kontaktieren und ihn um eine Aufklärung bitten.

Zurück