Schulzahnpflege

Die Schulzahnpflege wird von der jeweiligen Wohngemeinde zu 40% subventioniert und garantiert damit die Grundversorgung aller Kinder bis zu ihrem 16. Lebensjahr.

Bei Zahnstellungskorrekturen werden bestimmte Anomalien, gemäss kantonaler Liste  ebenfalls von den Gemeinden unterstützt. Die Abrechnung erfolgt über SDJ in Sion, die Walliser Vereinigung für Prophylaxe und Jugendzahnpflege. Der angewendete Taxpunktwert beträgt bei allen Zahnärzten 1.00. Dies ist derselbe Wert, welcher von den Sozialversicherern und IV angewendet wird.